1. Anfrage und Auftrag sind zwei Schritte
Anbieter ist Jan Behrens unter der Marke Behrens Installations. Eine Anfrage über diese Website, per E-Mail oder Telefon ist unverbindlich und noch kein kostenpflichtiger Auftrag. Eine Anfrage allein bestätigt auch keine Eigentumsberechtigung.
Vor Beginn werden Gerät, Zustand, gewünschte Leistung, wichtige Daten oder Funktionen, Preis und Übergabeweg gemeinsam geklärt. Ein Auftrag entsteht erst durch die gesonderte Vereinbarung und Ihre ausdrückliche Freigabe. Diese Bedingungen müssen Ihnen vor dem Vertragsschluss zugänglich sein.
Beauftragen dürfen Eigentümer oder nachweislich berechtigte Personen. Notwendige Zugänge werden erst im vereinbarten Auftrag auf einem geeigneten Weg geklärt. Bitte keine Passwörter oder Schlüssel im Webformular übermitteln.
2. Umfang, Kosten und Änderungen
Für Handys kostet die Einrichtung allein CHF 30.–; Einrichtung mit Datenübernahme kostet insgesamt CHF 50.–. Für Laptops kostet die Einrichtung allein CHF 50.–; Einrichtung mit Datenübernahme kostet insgesamt CHF 80.–. Die Kombipreise sind Gesamtpreise, keine Zuschläge zum Einrichtungspreis. Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn gemeinsam festgehalten.
Die Laptop-Paketpreise gelten nicht automatisch für Desktop-PCs. Eine eigenständige Datenübernahme ohne Einrichtung, Beratung, Software-/Treiberhilfe und individuelle Aufgaben erhalten einen vorab vereinbarten Preis nach Anfrage. Handy-Reparaturen werden individuell nach Modell, Defekt, Ersatzteil und Arbeit angeboten. Weitere Pauschalen oder Stundenpreise gelten nicht stillschweigend.
Zusätzliche Arbeiten, kostenpflichtige Diagnosen, Teile, Software, Lizenzen, Abos und Fremdaufträge werden nicht ohne vorherige Zustimmung ausgelöst. Bei veränderten Voraussetzungen werden Umfang und Kosten zuerst neu besprochen. Ungeklärte Absage- oder Teilebestellungsfragen begründen keine automatisch erhobene Stornogebühr.
Zahlung erfolgt nach Vereinbarung mit TWINT oder bar. Nach aktueller Betreiberangabe besteht keine Mehrwertsteuerpflicht; es wird keine MWST aufgeschlagen oder separat ausgewiesen.
3. Einrichtung und Datenübernahme
Installation bedeutet in diesen Paketen die persönliche Einrichtung des Handys oder Laptops. Dazu gehören die vereinbarten Konten, Programme, Einstellungen und Geräteverbindungen sowie eine verständliche Einführung. Software und Betriebssysteme benötigen eine berechtigte Lizenz und geeignete unterstützte Hardware. Kostenpflichtige Lizenzen, Apps, Abos oder Hardware sind nicht automatisch enthalten. Treiber und Firmware werden nur aus passenden offiziellen Herstellerquellen oder unterstützten Systemwegen bezogen.
Beim Paket «nur Einrichtung» ist eine Datenübernahme nicht enthalten. Beim Kombipaket «Einrichtung mit Datenübernahme» werden zusätzlich die vorher vereinbarten zugänglichen Inhalte übertragen. Eine Datenrettung bei nicht zugänglichen Daten ist eine andere Leistung und nicht Teil dieses Kombipakets.
Datenübernahme bedeutet, vereinbarte zugängliche Inhalte von einer Quelle auf ein Ziel zu übertragen. Quelle, Ziel, Systeme, Speicherplatz und wichtige Inhalte werden vorher definiert. Windows, Mac/MacBook, Surface und Smartphones werden nach Modell und Situation geprüft. Nicht alle Apps, Lizenzen, Käufe, Chats, Einstellungen oder geschützten Inhalte sind übertragbar.
Banking, TWINT, Authenticator, eSIM und geschützte Konten können eine neue Einrichtung durch Sie erfordern. Cloud-Dienste werden nur im ausdrücklich vereinbarten autorisierten Umfang genutzt. Die übergebenen Inhalte werden anhand vereinbarter lesbarer Stichproben geprüft.
Das Altgerät wird ohne separaten ausdrücklichen Auftrag weder gelöscht noch formatiert, zurückgesetzt oder entsorgt. Das besondere Erfolgsmodell der Datenrettung gilt nicht automatisch für eine normale Datenübernahme.
4. Vereinbarte Laptop-Datenrettung
Daten gerettet: CHF 99.–. Nicht möglich: CHF 0.–.
Sie bezahlen nur bei erfolgreicher Datenrettung. Können Ihre vereinbarten Daten nicht gerettet werden, erhalten Sie Ihren Laptop kostenlos zurück – ohne Prüf-, Arbeits- oder Bearbeitungsgebühr.
Die CHF 99.– sind der Endpreis der vereinbarten Rettungsleistung. Gewünschte Daten und lesbarer Übergabeweg werden vor Beginn festgehalten. Erfolg bedeutet: Die vorher vereinbarten Daten können lesbar übergeben werden. Bei einem Teilergebnis werden CHF 99.– nur nach Ihrer ausdrücklichen, dokumentierten Zustimmung zum konkreten Ergebnis und Preis berechnet.
Auch bei einer beschädigten, nicht lesbaren oder sonst nicht nutzbaren SSD gilt für einen angenommenen Auftrag: kein vereinbarter Erfolg, keine Kosten. Eine beliebige unwichtige Datei begründet keine volle Erfolgsrechnung. Es gibt keine automatische Reparaturpflicht, Laborgebühr oder Folgebeauftragung.
Das feste Angebot bezieht sich auf angenommene Windows-Laptop-Fälle. MacBooks, verlötete Speicher und besondere Surface-Modelle sind individuell abzuklären. Wird ein solcher Fall ausdrücklich in das feste Erfolgsangebot aufgenommen, gelten dessen Preisbedingungen vollständig. Keine Reinraum-, Chip-Off-, RAID-, Labor- oder Forensikleistung wird zugesagt.
Verschlüsselung kann eine berechtigte Entsperrung erfordern. Passwort-, Konten- oder Verschlüsselungsschutz wird nicht umgangen. Gelöschte oder überschriebene Dateien sind nicht mit dem Lesen eines intakten Speichers gleichzusetzen. Bitte formatieren oder setzen Sie das Gerät nicht zurück, solange Sie die Daten noch benötigen.
Ohne ausdrückliche Zustimmung zum konkreten Teilergebnis und Preis gibt es keine Erfolgsabrechnung. Rückgabe und Umgang mit Arbeitskopien bei Ablehnung eines Teilergebnisses müssen vor Arbeitsbeginn vereinbart sein. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
5. Optionales Zubehör für die vorhandene SSD
Ihre vorhandene SSD als externen Speicher nutzen – optional CHF 50.–. Die SSD ist der interne Speicher des Laptops. Wenn sie geeignet und ausbaubar ist, kann sie mit einem passenden Adapter oder externen Gehäuse ausserhalb des Laptops angeschlossen werden.
Das Zubehör stellt keinen neuen Speicher bereit und erzeugt keine zusätzliche unabhängige Sicherung. Modell, Bauform, Anschlüsse, Zustand und Verschlüsselung werden vorab geprüft. Das konkrete Produkt und sein Lieferumfang werden vor Verkauf festgehalten. Das Zubehör ist freiwillig und nicht vorausgewählt.
Bei vereinbartem Rettungserfolg mit passendem mitgebrachtem Zielmedium kostet die Rettung CHF 99.–. Mit ausdrücklich gewähltem kompatiblem Zubehör sind es CHF 99.– + CHF 50.– = CHF 149.–. Ohne vereinbarten Rettungserfolg: CHF 0.–, keine automatische Zubehörrechnung.
Eine entnommene SSD befindet sich anschliessend möglicherweise nicht mehr im Laptop. Das wird vorher erklärt und bei der Rückgabe dokumentiert. Der Adapter repariert den Laptop nicht und garantiert keine dauerhafte Zuverlässigkeit eines alten oder bereits auffälligen Speichers. Eine separate Datensicherung bleibt sinnvoll. Gesetzliche Rechte am verkauften Zubehör werden nicht pauschal ausgeschlossen.
6. Handy-Reparaturen und Ersatzteile
iPhones und andere Smartphones sind nach Modell und Fehlerbild anfragbar. Display-, Akku- und Ladeanschlussprobleme sind typische Anfragegründe, aber keine Zusage einer verfügbaren Reparatur für jedes Modell. Vor Beginn erhalten Sie ein klares Angebot mit Gesamtpreis und Umfang.
Je nach Gerät und Reparatur kommen kompatible Drittanbieter-Ersatzteile oder verfügbare, nachweisliche Originalteile infrage. Kategorie, Herkunft soweit belegt und Zustand – neu, gebraucht oder aufbereitet – werden vor Einbau offengelegt. Ein kompatibles Teil ist kein Apple-Originalteil. Eine andere Teilekategorie erfordert Ihre Zustimmung.
Relevante modell- und teilabhängige Systemmeldungen, Kalibrierungen, Teileverknüpfungen und Funktionsunterschiede werden vor dem Auftrag besprochen. Eine Meldung kann mehrere Ursachen haben und beweist nicht allein ein Fremdteil. Wasserbeständigkeit, Face ID, Touch ID, Batteriezustandsanzeige oder True Tone werden nicht allgemein garantiert.
Eine Sicherung wird besprochen, soweit das Gerät zugänglich ist. Es gibt keine automatische Zurücksetzung und keine uneingeschränkte Datenerhaltgarantie. Zustand, bekannte Fehler, Arbeit, Teil, Preis, Zustimmung und Funktionsprüfung werden im separaten Auftrag dokumentiert.
Gesetzliche Ansprüche, eine allfällige gesondert vereinbarte freiwillige Reparaturgarantie und Herstellergarantie sind unterschiedliche Dinge. Es wird weder eine universelle Herstellergarantieabdeckung noch der automatische Verlust aller gesetzlichen Ansprüche durch jede Fremdreparatur behauptet.
7. Technik zu Hause und Termine
Vor-Ort-Hilfe betrifft die vereinbarte Einrichtung und Bedienhilfe, etwa für WLAN, Drucker, TV, Audio oder Smart Home. Sie umfasst keine automatisch angebotenen Elektroinstallationen an Netzspannung oder industrielle Anlagen.
Termine, tatsächliche Verfügbarkeit, Leistungsumfang und allfällige Anfahrt werden vorher vereinbart. Der nebenberufliche Service bietet keine festen Öffnungszeiten, garantierte Soforttermine oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Eine Erfahrungsdauer bei einem geeigneten Datenrettungsfall ist keine allgemeine 24-Stunden-Zusage.
8. Daten, Übergabe und Verantwortung
Vor Beginn vereinbaren wir, was gemacht wird, welche Daten oder Funktionen wichtig sind und welche Kosten entstehen. Technische Möglichkeiten hängen vom Gerät und seinem Zustand ab. Eine vollständige Datenrettung oder die dauerhafte Funktion eines bereits beschädigten Geräts kann ich nicht im Voraus garantieren. Die vereinbarten Ergebnisse prüfen wir bei der Übergabe. Für selbst verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
Vorschäden und technische Unmöglichkeit sind von schuldhaft verursachten Schäden während der Arbeit zu unterscheiden. Bei berechnetem Rettungserfolg bleibt die vereinbarte lesbare Übergabe geschuldet. Hinweise auf alte Datenträger oder weitere Sicherungen entwerten diese Leistung und Rechte bei mangelhaft ausgeführter Arbeit nicht.
Für selbst verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Einblick in persönliche Dateien wird auf die vereinbarte Leistung begrenzt. Vor Arbeitsbeginn müssen notwendige Zugriffe, Arbeitskopien, Schutz, Übergabe und Löschung einschliesslich eines spätesten Löschzeitpunkts vereinbart sein. Ohne diese Vereinbarung beginnt keine Datenbearbeitung am Gerät. Kundendateien und Schlüssel gehören nicht auf den Website-Server oder in KI-Dienste. Eine eigene zusätzliche Sicherung nach Übergabe wird empfohlen; lebenslange Dateiverfügbarkeit wird nicht versprochen.
